Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Alle im Reiseangebot genannten Pauschalreisen werden von uns durchgeführt. Für alle diese Reisen gelten die ANVR-Reisebedingungen (neueste Fassung: hier) und die "Ergänzenden Bedingungen Solmar".

der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Eindhovense Toeristen Service B.V. h.o.d.n. Solmar, mit Sitz und Geschäftsstelle in Maarheeze


Ergänzende Bedingungen
Ergänzend zu den ANVR-Reise- und Buchungsbedingungen haben wir eine Reihe von Bedingungen aufgestellt, die für alle von uns organisierten Reisen gelten.

Artikel 2. Zahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss die Gegenpartei innerhalb von 5 Werktagen die Anzahlung in Höhe von 15 %, zuzüglich der fälligen Verwaltungskosten und des Selbstbehalts, zahlen. Es sei denn, auf der Rechnung ist etwas anderes vermerkt. Siehe Artikel Zusätzliche Bedingungen - Flug- oder Bustickets. Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor der Abreise im Besitz von Solmar sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erlischt der Anspruch auf die Reise und Solmar ist berechtigt, die Reise zu stornieren. Alle daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zu zahlen. Der gesamte Reisebetrag muss in jedem Fall vor dem Reisetermin bei Solmar eingegangen sein.

Artikel 3. Rücktritt / Reiseabbruch

3.1 Wenn die Gegenpartei die Reise storniert, fallen zusätzlich zu den Verwaltungskosten folgende Stornierungskosten an a. bei Rücktritt bis zum 42. Tag vor dem Abreisetag: die Anzahlung wie in Artikel 2 angegeben. b. bei Rücktritt ab dem 42. Tag bis zum 28. Tag vor dem Abreisetag: 35% des Reisepreises.
c. bei Rücktritt vom 28. Tag bis zum 21. Tag vor dem Abreisetag: 40% des Reisepreises.
d. bei Rücktritt vom 21. Tag bis zum 14. Tag vor dem Abreisetag: 50% des Reisepreises.
e. bei Stornierung ab dem 14. Tag bis zum 5. Tag vor dem Abreisetag: 75% des Reisepreises.
f. bei Rücktritt ab dem 5. Tag bis zum Tag der Abreise: 90% des Reisepreises
g. bei Rücktritt am Tag der Abreise: 100% des Reisepreises.
h. bei Nichterscheinen am Abreisetag oder bei Nichtinanspruchnahme des jeweiligen Beförderungsmittels: 100% des Reisepreises.
Als Zeitpunkt des Rücktritts gilt das Datum des Eingangs der schriftlichen Rücktrittsbestätigung bei Solmar, gemäß Artikel 9.8. der ANVR-Reisebedingungen.

3.2 Wenn die Gegenpartei bei der Buchung eine Storno-Buy-Out-Vereinbarung abgeschlossen hat, was nur bei Reisen aus dem Solmar-Programm möglich ist, erhält sie das bereits gezahlte Geld mit Ausnahme des Storno-Buy-Out-Betrags und der Verwaltungskosten vollständig zurück, jedoch nur, wenn die Prämie vollständig bezahlt wurde und die Stornierung die unmittelbare Folge der folgenden ungewissen Ereignisse ist:
a. die Gegenpartei ist nach der Buchung der Reise unfreiwillig arbeitslos geworden und die Gegenpartei kann eine Entlassungsgenehmigung des UWV Werkbedrijf vorlegen, die im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen Gründen erteilt wurde.
b. die Gegenpartei nach der Arbeitslosigkeit eine feste Stelle annimmt, deren Beginn innerhalb von dreißig Tagen vor Reisebeginn liegt.
c. die Gegenpartei verpflichtet ist, zum Zeitpunkt der Reise eine Nachprüfung abzulegen und ein Aufschub nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Wiederholungsprüfung zum Abschluss einer mehrjährigen Schulausbildung handelt.
d. die Gegenpartei aus medizinischen Gründen die Reise nicht antreten kann. Hierzu muss die Gegenpartei eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
e. die Gegenpartei verstorben ist, schwer erkrankt ist oder einen bereits ärztlich festgestellten Unfall erlitten hat.
f. ein nicht mitreisender Familienangehöriger ersten oder zweiten Grades verstorben ist oder nach ärztlichem Gutachten schwer erkrankt ist oder eine Verletzung erlitten hat. Unter Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades sind zu verstehen: Erster Grad: Ehemann/Ehefrau, (Schwieger-)Eltern, (Schwieger-)Kinder und diejenigen, mit denen die andere Partei seit mindestens einem Jahr (zum Zeitpunkt der Buchung) zusammenlebt oder einen Konkubinatsvertrag hat. Zweiten Grades: Brüder, Schwager, (Schwieger-)Schwestern, Großeltern und Enkelkinder.
g. das Eigentum der anderen Partei oder des Unternehmens, in dem sie arbeitet, durch Feuer, Diebstahl, Sturm, Überschwemmung schwer beschädigt wird.
h. der anderen Partei nach der Buchung unerwartet ein Mietobjekt zugewiesen wurde, dessen Anmietung während des Reisearrangements oder im Zeitraum von 30 Tagen bis zum Beginn des Reisearrangements beginnt, was durch einen offiziellen Mietvertrag nachzuweisen ist.
i. die andere Partei geschäftlich unabkömmlich ist, weil ein nicht mitreisender geschäftlicher Beobachter den Fall aufgrund der in den Absätzen 2e bis 2g genannten Umstände nicht beobachten kann.
3.3 Die Erstattung bereits gezahlter Beträge nach dem Vorstehenden gilt auch für: a. mitreisende Familienangehörige, die auf derselben Buchungsbestätigung aufgeführt sind. b. höchstens drei mitreisende Familienangehörige und vier Mitreisende (keine Familienangehörigen) der anderen Partei, die auf derselben Buchungsbestätigung aufgeführt sind.
3.4 Wenn die andere Partei im Falle einer Stornierung eine Erstattung verlangt, muss dies innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis (und vor der Abreise) gemeldet werden. Dies muss dann innerhalb von 7 Tagen nach dem Vorfall schriftlich bestätigt werden, wobei die Originalbelege beizufügen sind. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt das Datum, an dem die schriftliche Bestätigung der Stornierung bei Solmar eingeht, gemäß Artikel 9.8. der ANVR-Reisebedingungen. Bei falschen Angaben verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
3.5 Wenn die Gegenpartei das Reisearrangement aufgrund der in Artikel 3 Absätze 2e bis 2g genannten Umstände stornieren oder unterbrechen muss, erhält die Gegenpartei: a. eine anteilige Entschädigung auf der Grundlage des Reisepreises für die Anzahl der gesamten, nicht genutzten Urlaubstage, wenn die Gegenpartei für mehr als 24 Stunden ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, maximal jedoch 40 Tage. Diese Entschädigung gilt auch für mitreisende Familienangehörige, wenn diese auf der gleichen Buchungsbestätigung aufgeführt sind. b. eine anteilige Entschädigung auf der Grundlage der Reisesumme für den gesamten versäumten Urlaub, mit Ausnahme des/der Rückreisetage(s), wenn die andere Partei vorzeitig an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort in den Niederlanden zurückkehren muss, sofern die zentrale Buchungsstelle des Reiseversicherers S.O.S. eine andere als die ursprünglich geplante Rückreise genehmigt oder vermittelt hat. Außerdem muss die Reiseleitung und/oder Ihr Hotel unverzüglich über die vorzeitige Abreise informiert werden. Es werden maximal 40 Tage erstattet. Diese Entschädigung gilt auch für mitreisende Familienangehörige, wenn diese auf der gleichen Buchungsbestätigung aufgeführt sind.
3.6 Verlangt die Gegenpartei bei Reiseabbruch eine Erstattung, muss dies innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis gemeldet werden. Außerdem muss ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zusammen mit den Originalbelegen innerhalb von 7 Tagen nach der Rückkehr im Besitz von Solmar sein.
3.7 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt bei: a. unrichtigen Angaben; b. Stornierung und/oder Unterbrechung der Reise aus anderen als den in Artikel 3.2 genannten Gründen; c. Stornierung und/oder Unterbrechung der Reise aufgrund von Umständen, von denen bereits bei der Buchung abzusehen war, dass die Reise storniert oder unterbrochen werden muss, und d. Stornierung und/oder Unterbrechung der Reise aufgrund von Umständen, die durch Alkohol oder Drogen verursacht wurden.

Zusätzliche Bedingungen - Bustickets (Hin- und Rückfahrt) und Ausflüge
Bei Bustickets (Hin- und Rückfahrt) oder Ausflügen vor Ort bucht der Reiseveranstalter diese direkt und verbindlich bei den verschiedenen Anbietern. Da die einzelnen Teile direkt fest gebucht werden, gilt eine höhere Anzahlung und es gelten hohe Storno- und Änderungsbedingungen.

Die Höhe der nicht erstattungsfähigen Anzahlung beträgt 100%. Die Kosten für zusätzlich gebuchte Produkte (Versicherung, Parken, etc.) sind ebenfalls sofort zu bezahlen. Der genaue Betrag wird in der Quittung bei der Buchung des Urlaubs ausgewiesen. Änderungen der Daten sind nur durch den Kauf eines neuen Tickets möglich.